Als die Kammer im Jahr 1971 gegründet wurde, legten die Gründungsmitglieder großen Wert auf eine allumfassende Kammer. In der Kammer sollten Architekt*innen aller Fachrichtungen und Tätigkeitsarten vertreten sein. Von Anfang an mit dabei waren deshalb auch die angestellten und beamteten Kolleg*innen. Ihre Beteiligung ist in der Satzung sichergestellt, jedoch sind sie nach Anzahl der Delegierten immer noch stark unterrepräsentiert. Freischaffende betrachten die Belange angestellter und beamteter Kammermitglieder aus ihrer Position. Wir müssen diese durch unsere Perspektive ergänzen und ausgleichen.

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