Wem gehört das Werk?
Werkverträge bestimmen das Architekturschaffen im Alltag und weit darüber hinaus. Bis vor kurzem war noch die Honorarordnung richtungsweisender Maßstab für die Wertschöpfung. Doch werden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Werkerstellung immer vielfältiger. Veränderungen der wirtschaftlichen Grundlagen verlangen eine Überprüfung der Vertragsstrukturen, damit freischaffende und angestellte Architekt*innen mit und von dem Architektenberuf leben können. Dabei geht es nicht nur ums Geld, sondern auch um Engagement und Anerkennung: Wem gehört das „Werk“? Welche Anteile haben Bauherrn, Entwerfer, Angestellte? Auch das sind Fragen, die wir stellen und diskutieren.