Titel und Fortbildung
Schutz des Titels ist eine zentrale Aufgabe der Architektenkammern: die Titel „Architekt*in“ und „Stadtplaner*in“ sind ein Qualitätsmerkmal. Kammermitglieder sollten ihren Titel auch im öffentlichen Dienst weiterführen können – so lautete ein von uns beantragter Appell der Vertreterversammlung an die Dienststellen der Bauverwaltungen in Land und Kommunen. Die mit dem Titel beanspruchte Souveränität muss sich an den Erwartungen der Gesellschaft messen lassen. Um diese Qualität zu sichern, kommt der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen große Bedeutung zu. Deshalb plädieren wir für eine kontrollierte Fortbildungspflicht. Die Mitarbeiter*innen werden dadurch in ihrer persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unterstützt.