Titel und Fortbildung

Schutz des Titels ist eine zentrale Aufgabe der Architektenkammern: die Titel „Architekt*in“ „Stadtplaner*in“, Innenarchitekt*in und Landschaftsarchitekt*in sind ein Qualitätsmerkmal. Die mit dem Titel beanspruchte Souveränität muss sich an den Erwartungen der Gesellschaft messen lassen. Um diese Qualität zu sichern, kommt der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen große Bedeutung zu. Deshalb plädieren wir für eine kontrollierte Fortbildungspflicht, wie sie in fast allen Architektenkammern der Bundesländer eingeführt ist. Sowohl Arbeitgeber*innen als auch Mitarbeiter*innen werden dadurch in ihrer persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung unterstützt.