Vertretung Proporz

Der in der Satzung der Bayerischen Architektenkammer festgeschriebene 1/3 Proporz zur Beteiligung abhängig Tätiger muss immer wieder unter dem Aspekt des Minderheitenschutzes verteidigt werden. Freischaffende können die Belange der Angestellten und Beamten nicht vertreten. Verstärkte Unterstützung von Wähler*innen aus den Reihen der Angestellten wird unsere Arbeitsgrundlagen weiter stärken. Das wünschen wir uns.